Allgemeine Bedingungen und Konditionen

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Gültig ab: 14.11.2022

Um Partner zu werden, laden Sie bitte den folgenden Vertrag und die Erklärung auf der letzten Seite der AGB herunter, füllen ihn aus, unterschreiben ihn in zweifacher Ausfertigung und senden ihn per Post oder persönlich an uns.

Der Sitz der BEKO GmbH befindet sich Am Moosfeld 13, 81829 München, Deutschland, vertreten durch Attila Koncz, Geschäftsführer, E-Mail Adresse info@bekotrading.com, WEB Adresse www.bekotrading.com, 

das Gericht, das die Gesellschaft einträgt: Amtsgericht München

Unternehmensregisternummer: HRB 198931, 

Steuernummer: DE284066552. Die Hauptaktivitäten der BEKO GmbH Computerersatzteile, Software-Großhandel sowie Lebensmittel und Getränke ein Großhandelsunternehmen.

Die BEKO GmbH wendet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss von Verträgen im Rahmen ihrer Tätigkeit an.

1. materieller Umfang
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der BEKO GmbH erfolgen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Verträge über den Verkauf der von BEKO GmbH vertriebenen Produkte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Vereinbarung.
1.2 Wird mit dem Wiederverkäufer für die gesamte Zusammenarbeit oder für einen bestimmten Vorgang eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die einen oder mehrere von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Punkte vorsieht, so ist die betreffende Zusammenarbeit oder der betreffende Vorgang nicht
gelten die entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für E-Commerce-Dienste, die über das WEB-System der BEKO GmbH erbracht werden, vorbehaltlich der besonderen Regelungen in Ziffer 8. 
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn BEKO GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt. 

2. der Käuferkreis
Die BEKO GmbH bedient ausschließlich Unternehmen und Einzelunternehmer (nachfolgend "Wiederverkäufer" genannt), die mit den Produkten, die zu ihrem Kerngeschäft gehören, handeln und diese verwenden. Der Nachweis für die Erfüllung dieser Bedingung muss in Form eines Unternehmensvertrags/eines Unternehmensauszugs erbracht werden. Der Reseller verpflichtet sich, sich als zertifizierter Partner in der Reseller-Datenbank der BEKO GmbH registrieren zu lassen.

3. anbieten, bestellen, ausführen
3.1 Die Angebote der BEKO GmbH sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit ihrer Lieferpartner.
3.2 BEKO GmbH nimmt Bestellungen für Produkte, die sich in ihrem Lager befinden, mündlich entgegen, für Produkte, die an den Wiederverkäufer geliefert werden sollen, jedoch nur schriftlich.
3.3 BEKO GmbH akzeptiert Auftragsstornierungen nur bis zu einem Zeitraum, in dem der Lieferpartner die Auftragsstornierung ohne Rechtsfolgen akzeptiert. BEKO GmbH ist berechtigt, die vom Lieferanten geforderte Stornogebühr an den Wiederverkäufer weiterzugeben - der Wert der stornierten Sendung zwischen 5-25%.
Nimmt der Lieferant den Widerruf der BEKO GmbH nicht an, so ist der Wiederverkäufer verpflichtet, die Ware abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen.
3.4 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von BEKO GmbH oder mit Eingang der Lieferung beim Wiederverkäufer zustande. 
3.5 Die von BEKO GmbH mitgeteilten Liefertermine dienen nur zur Information und stehen unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Lieferanten. Der Wiederverkäufer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für eine verspätete Lieferung durch BEKO GmbH gegenüber dem mitgeteilten Termin. Ist die BEKO GmbH. mit der bestätigten Zahlung mehr als vier Wochen in Verzug, so ist die
kann der Reseller unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

3.6 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Ort der Lieferung der Waren der Der Sitz der BEKO GmbH oder deren eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Lager.

4. die Preise
4.1 Die BEKO GmbH veröffentlicht ihre Produkte und Preise regelmäßig in Preislisten und anderen Publikationen. Diese Preise dienen nur zur Information, und der Vertragspreis ist der in der Auftragsbestätigung angegebene oder vor dem Kauf bestätigte Preis.
4.2 BEKO GmbH behält sich auch bei einem bestätigten Preis das Recht vor, den Preis zu erhöhen, wenn BEKO GmbH nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere durch Preiserhöhungen oder Wechselkursänderungen auf der Lieferantenseite, entstehen. Dies muss auf Verlangen des Wiederverkäufers nachgewiesen werden.
4.3 Bei großen Abnahmemengen oder kontinuierlich hohen Umsätzen kann BEKO GmbH dem Wiederverkäufer im Einzelfall einen Rabatt gewähren.

5. die Zahlungsbedingungen, die Sicherheitsleistung
5.1 Die Rechnung wird zum Zeitpunkt der Lieferung oder Auslieferung der Ware ausgestellt. Zahlungen sind bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zu leisten. 
5.2 Die Beanstandung einer Rechnung berechtigt den Wiederverkäufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung der Rechnung. Die Beanstandung kann nur schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen, woraufhin BEKO GmbH im erforderlichen Umfang eine Korrekturrechnung erstellt.
5.3 Der Antragsgegner, der von BEKO GmbH aufgrund der ihm vorliegenden kaufmännischen oder wirtschaftlichen Referenzen für eine Stundung als geeignet angesehen wird, hat Anspruch auf Zahlung durch Überweisung.
5.4 Bei verspäteter Zahlung von Rechnungen kann BEKO GmbH Verzugszinsen in angemessener Höhe nach dem jeweils geltenden Recht, das für Verträge zwischen Unternehmern gilt, berechnen.
5.5 Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber BEKO GmbH aus seinen Einkäufen nachzuweisen und im Falle des Zahlungsaufschubs Sicherheit zu leisten. 
5.6 Bei einem Verstoß gegen die Zahlungs- oder Sicherungsbedingungen ist BEKO GmbH berechtigt, die Bedingungen auf sofortige Barzahlung umzustellen, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. garantie, garantie
6.1 Für die von BEKO GmbH vertriebenen Produkte gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der jeweils gültigen Gesetze und darüber hinaus die von den Herstellern vereinbarten Garantiebedingungen. 
6.2 Ort der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ist der Sitz der BEKO GmbH oder die auf dem Garantieschein angegebene Servicestelle. Der Wiederverkäufer ist für die Lieferung des Produkts verantwortlich, das eine Garantie oder eine Garantiereparatur benötigt.

7. der Eigentumsvorbehalt
7.1 Die vertragsgegenständliche Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Wiederverkäufer bestehenden Ansprüche im Eigentum von BEKO GmbH.
7.2 Der Reseller ist verpflichtet, die zur Durchsetzung der Eigentumsvorbehaltsrechte von BEKO GmbH erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zu dulden.
7.3 Die zu Test- und Vorführzwecken gelieferten Geräte bleiben im Eigentum von BEKO GmbH und dürfen vom Wiederverkäufer nur zu dem von BEKO GmbH angegebenen Zweck verwendet werden. Der Reseller hat BEKO GmbH die Abschreibung dieser Anlagen zu erstatten.

8. elektronischer Geschäftsverkehr
8.1 Im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen BEKO GmbH und dem Wiederverkäufer ist der Wiederverkäufer kein Verbraucher, so dass die Vorschriften des geltenden und einschlägigen Rechts über Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verträge zwischen Dienstleistern und Verbrauchern auf den auf elektronischem Wege geschlossenen Vertrag keine Anwendung finden.
8.2 Der Zugang zu den Electronic-Commerce-Diensten der BEKO GmbH erfolgt über das WEB-System mit einem eindeutigen Passwort (nachfolgend: Passwort). Durch Eingabe des Passworts kann der Wiederverkäufer direkte Informationen über den Über die bei der BEKO GmbH erhältlichen Produkte. Das Passwort identifiziert den Wiederverkäufer, seine Verwendung liefert den authentischen Beweis, dass der die Bestellung wurde vom Wiederverkäufer aufgegeben.

8.3 Die über das WEB-System abgeschickte Bestellung wird vom Computersystem der BEKO GmbH erfasst. Die BEKO GmbH wird dem Wiederverkäufer nur im Falle der Ablehnung der Erfüllung des Auftrages eine Mitteilung unter Angabe des Grundes zusenden.
8.4 Der Wiederverkäufer übernimmt die volle Verantwortung für die Verwaltung des Passworts. BEKO GmbH. haftet nicht für Schäden, die durch die unbefugte Nutzung des Passwortes, sei es durch den Reseller oder durch Dritte, entstehen. Der Wiederverkäufer haftet für alle Schäden, die durch die Aktivitäten von Personen entstehen, die Zugang zum Passwort haben.

9. die Datenverwaltung
9.1 BEKO GmbH verarbeitet die zur Identifizierung des Wiederverkäufers erforderlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Geschäftsbeziehung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bereitstellung von Daten durch den Wiederverkäufer zum Zwecke des Vertragsabschlusses erfolgt freiwillig auf der Grundlage des Grundsatzes der Vertragsfreiheit. 
9.2 Der Reseller ist damit einverstanden, dass BEKO GmbH die zur Identifizierung des Resellers erforderlichen und ausreichenden Daten zum Zwecke der Vertragsbegründung, der Überwachung der Vertragsdurchführung, der Abrechnung der daraus resultierenden Entgelte und der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang damit verarbeitet. 
9.3 Der Reseller behält sich ausdrücklich das Recht vor, Nachrichten an BEKO GmbH elektronisch oder in anderer schriftlicher Form zu übermitteln. Der Antragsgegner behält sich das Recht vor, Newsletter und sonstiges Werbematerial der BEKO GmbH zu erhalten, ist aber jederzeit berechtigt, durch eine dieser ausdrücklichen Zustimmung entgegenstehende Erklärung die Zusendung von Nachrichtenmaterial ganz oder teilweise zu untersagen, indem er diese an die Adresse der Bekosystem Consulting Kft.

10. ausfuhrbeschränkungen
10.1 Der Wiederverkäufer garantiert, dass er die Produkte nicht exportiert oder durchlässt, wenn der Verdacht besteht, dass diese Produkte in Verbindung mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder für Raketentechnologie verwendet werden sollen, oder an ein Unternehmen, das auf der Verbotsliste eines Staates steht, aus dem die Produkte stammen.
10.2 BEKO GmbH kann die Lieferung verweigern, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass der Weiterverkauf gegen geltende Exportkontrollvorschriften in Deutschland, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen Ländern verstoßen würde.

11. sonstige Bestimmungen
11.1 BEKO GmbH stellt seinen Wiederverkäufern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in schriftlicher und elektronischer Form unter www.bekotrading.com zur Verfügung. 
11.2 Mit der Bestellung eines Produktes, egal ob über das herkömmliche oder das WEB-System, erkennt der Wiederverkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEKO GmbH als verbindlich an. 
11.3 Wenn eine der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erachtet wird, hat dies nicht die Ungültigkeit der anderen Klauseln zur Folge. 
11.4 In Angelegenheiten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.5 Für alle gerichtlichen Verfahren wird als Gerichtsstand der Sitz von BEKO GmbH durch Unterwerfung begründet.

Willkommen auf der Website.

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